Nach § 10 Absatz 1 der Verordnung ist der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen
(Golfplatz inkl. Übungsgelände) unter freiem Himmel ohne Rücksicht auf die Inzidenzwerte
in den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen** wieder zulässig,
aber mit folgenden Einschränkungen:
1. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von
100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung
nach § 4 Abs. 1 Ziffer 1 erlaubt, d.h. Golf darf nur mit Angehörigen
des eigenen Hausstands* und einer weiteren Person gespielt
werden. Damit darf Golf alleine, zu zweit und mit Angehörigen des eigenen
Hausstands gespielt werden.
2. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen
50 und 100 liegt, ist kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen
nach § 4 Abs. 1 Ziffer 2 erlaubt, d.h. mit Angehörigen des eigenen
Hausstands und einem weiteren Hausstand insgesamt bis zu 5 Personen.
In einem Flight dürfen dann maximal zwei Hausstände spielen.
Training***: Maximal 5 Personen aus maximal 2 Hausständen (Kinder unter 14
nicht mitgerechnet). Gruppengröße bei Kindern unter 14 Jahren: bis zu 20
Personen.
Sofern der Trainer/Übungsleiter selbst nicht wie die anderen Sportlerinnen und
Sportler an der Sportausübung teilnimmt und sich insoweit auf die „Anleitung“
beschränkt, zählt er nicht zur Gruppe.
3. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50
nicht überschritten wird, ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen
zulässig; hier besteht keine Beschränkung auf die Zugehörigkeit zu einem
oder zwei Haushalten, d.h. hier können 4er Flights ohne Beschränkungen
gebildet werden.
Training***: Gruppengröße maximal 10 Personen (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet).
Gruppengröße bei Kindern unter 14 Jahren: bis zu 20 Personen.
Sofern der Trainer/Übungsleiter selbst nicht wie die anderen Sportlerinnen und
Sportler an der Sportausübung teilnimmt und sich insoweit auf die „Anleitung“
beschränkt, zählt er nicht zur Gruppe.